JA!
Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren können eigenständig Mitglied der Jugend- und Juniorenabteilung (JJA) werden. Dazu brauchen sie keine Bürgen, sie müssen lediglich mit der Zustimmung und der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten den Aufnahmeantrag JJA ausfüllen.
Wer in den BYC aufgenommen werden möchte, wende sich bitte an ein Mitglied des Vorstands der Jugend- und Juniorenabteilung (s. Kontakt). Die Verantwortlichen des BYC geben auch gerne Auskunft zum Jahresbeitrag.


