window.dataLayer = window.dataLayer || []; function gtag(){dataLayer.push(arguments);} gtag('js', new Date()); gtag('config', 'G-GC4GTLC8VP', {'anonymize_ip': true});

FAQs

FAQs
Ich bin Mitglied, muss ich mich registrieren?

Wir empfehlen JA!

Natürlich ist eine Registrierung für Mitglieder freiwillig. Dennoch empfehlen wir, die einmalige Anmeldung durchzuführen. Dadurch eröffnen sich viele weitere interessante Inhalte und Funktionen.

Vielleicht helfen Ihnen diese Gründe bei der Entscheidung für eine Mitglieder-Registrierung:

  • Nicht alle News sind ohne Anmeldung einsehbar
  • Nicht alle Events und Regatten sind ohne Anmeldung einsehbar
  • Wenn Sie angemeldet sind, werden Formulare automatisch mit Ihren Daten vorgefüllt. Das spart Ihnen Zeit beim Ausfüllen
  • Sie erhalten nach Registrierung interessante News speziell für Ihre Interessen an bestimmten Klassen
  • Reichen Sie Ihre Aktivitätsnachweise bequem online ein, wenn Sie registriert sind
  • Sie können im angemeldeten Zustand einfach und bequem Clubräume online reservieren
  • Sie können alle unsere Newsletter online Nachlesen, wenn Sie registriert sind

 

 

 

Welche geförderten Klassen gibt es im BYC?

Alle im Bayerischen Yacht-Club geförderten Klassen finden Sie auf der Seite „Geförderte Klassen„.

Kann ich als Kind/Jugendlicher auch Mitglied im BYC werden?

JA!

Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren können eigenständig Mitglied der Jugend- und Juniorenabteilung (JJA) werden. Dazu brauchen sie keine Bürgen, sie müssen lediglich mit der Zustimmung und der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten den Aufnahmeantrag JJA ausfüllen.

Wer in den BYC aufgenommen werden möchte, wende sich bitte an ein Mitglied des Vorstands der Jugend- und Juniorenabteilung (s. Kontakt). Die Verantwortlichen des BYC geben auch gerne Auskunft zum Jahresbeitrag.

Was bedeutet JJA?

JJA = Jugend- und Juniorenabteilung des Bayerischen Yacht-Club

Die JJA wurde 1971 von jungen Seglern der Jugendabteilung des Clubs und von vorausschauenden Mitgliedern jeden Alters nach kontroversen Diskussionen aus der Taufe gehoben.

Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren können eigenständig Mitglied der Jugend- und Juniorenabteilung werden. Dazu brauchen sie keine Bürgen, sie müssen lediglich mit der Zustimmung und der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten den Aufnahmeantrag JJA ausfüllen.

Kinder zwischen sieben und 14 Jahren können ebenfalls Mitglied der JJA werden, wenn mindestens ein Elternteil Vollmitglied des BYC ist. Über die Aufnahmen entscheidet ebenfalls der Vorstand der JJA.

Wer in den BYC aufgenommen werden möchte, wende sich bitte an ein Mitglied des Vorstands der Jugend- und Juniorenabteilung (s. Kontakt). Die Verantwortlichen des BYC geben auch gerne Auskunft zum Jahresbeitrag.

Wie werde ich Mitglied im Bayerischen Yacht-Club?

Alle Mitglieder des BYC lieben den Segelsport mit seinen vielen Facetten: Regatten, Jugendsegeln, das Offshore-Segeln oder einfach das Segeln aus „Spaß an der Freud“.

Der BYC ist so mit mehr als 1.000 Mitgliedern zahlenmäßig der größte Segelclub in Süddeutschland. Darunter sind rund 200 ambitionierte und erfolgreiche Jugendliche und Segeljunioren (14 bis 25 Jahre). Sie sind in einem eigenverantwortlichen Club mit eigenen Gremien organisiert (JJA). Die Aufnahme als Jugend und Juniorenmitglied erfolgt durch ein anderes angepasstes Procedere (JJA-Mitglied werden).

Wer in den BYC aufgenommen werden möchte, wende sich bitte an ein ihm bekanntes Mitglied oder an ein Vorstandsmitglied; Jugendliche unter 18 Jahren an ein Mitglied des Vorstands der Jugend- und Juniorenabteilung. Die Verantwortlichen des BYC geben auch gerne Auskunft zum Jahresbeitrag und zur Aufnahmegebühr.

Vollmitglieder, Familien-, Zweitmitglieder und Übernahmen aus der JJA in den Hauptverein werden durch den BYC-Vorstand aufgenommen.

Mitglied im BYC kann werden: Wer Segler ist, Segler werden oder wer den Segelsport fördern möchte. Die Aufnahme in den Club erfolgt auf Antrag, der von zwei ordentlichen Mitgliedern (Bürgen) schriftlich begründet und befürwortet wird.

Das Antragsformular und weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite „Mitglied werden„.

Der ausgefüllte Aufnahmeantrag mit Foto wird für sechs Wochen im Clubhaus und auf der BYC Website bekannt gemacht. Danach entscheidet der Vorstand aufgrund der Angaben im Antrag und in den Vorschlagsschreiben der Bürgen sowie nach einem Vorstellungsgespräch.

Mitglieder Login