JJA = Jugend- und Juniorenabteilung des Bayerischen Yacht-Club
Die JJA wurde 1971 von jungen Seglern der Jugendabteilung des Clubs und von vorausschauenden Mitgliedern jeden Alters nach kontroversen Diskussionen aus der Taufe gehoben.
Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren können eigenständig Mitglied der Jugend- und Juniorenabteilung werden. Dazu brauchen sie keine Bürgen, sie müssen lediglich mit der Zustimmung und der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten den Aufnahmeantrag JJA ausfüllen.
Kinder zwischen sieben und 14 Jahren können ebenfalls Mitglied der JJA werden, wenn mindestens ein Elternteil Vollmitglied des BYC ist. Über die Aufnahmen entscheidet ebenfalls der Vorstand der JJA.
Wer in den BYC aufgenommen werden möchte, wende sich bitte an ein Mitglied des Vorstands der Jugend- und Juniorenabteilung (s. Kontakt). Die Verantwortlichen des BYC geben auch gerne Auskunft zum Jahresbeitrag.


