Eine großartige Saison neigt sich mit dem Oktober so langsam aber sicher dem Ende zu. Mit insgesamt 20 Regatten und damit verbundenen 38 Regattatagen wurde im Bayerischen Yacht-Club wieder so einiges an Wettkämpfen angeboten. Auch die Meldungen bei den meisten Regatten konnten Rekorde aufzeigen im Jahr 2023. Der Oktober leitet aber nicht nur das Ende der Saison ein, sondern öffnet auch den definierten Zeitraum für das Einreichen der Aktivitätsordnung über den digitalen Nachweis im internen Bereich der BYC-Website. Damit es im Nachgang keine Diskussionen gibt und alle Mitglieder Ihre Nachweise rechtzeitig beim Clubmanagement einreichen, findet Ihr folgend nochmal ein paar Anmerkungen zum Aktivitätsnachweis des BYC:

Hier geht es zur geltenden Aktivitätsordnung im internen Bereich

  • Jeder Liegeplatzinhaber muss seine Aktivität selbstständig dokumentieren. Dazu sind die gesegelten Regatten und die erreichten Platzierungen bis spätestens zum 31. Oktober des Jahres unter folgendem Link zu melden: https://www.byc.de/intern/aktivitaetsnachweis/ 
  • Nachträglich eingereichte Meldungen werden bei der Aktivitätsbewertung nicht berücksichtigt. Einzelne Regatten können ergänzt werden, soweit sie nach dem 31. Oktober stattgefunden haben.
  • Vollständig ausgefüllte Nachweise können vom 01. bis 31. Oktober eingereicht werden.

Hier gehts zum Online–Aktivitätsnachweis 

Bitte füllt das hinterlegte Formular vollständig aus. Mit den Button „Weitere Aktivität hinzufügen“ erweitert Ihr die Liste um jeweils eine Eingabe. Ihr müsst Euren Nachweis immer speichern, indem Ihr am Ende des Formulars den Button „Aktivitätsnachweis zwischenspeichern“ klickt. Wenn Ihr alle Eure Aktivitäten für das laufende Jahr eingetragen habt, müsst Ihr zwischen dem 1. Oktober und 31. Oktober über die Option „Nachweis für dieses Jahr einreichen und Bearbeitung schließen“ Eure Aktivitätsnachweise an die Geschäftsstelle einreichen.

FRISTEN: Aktivitätsnachweise können vom 01.01 bis 31.10. angelegt und gespeichert werden. Das Einreichen Ihres gespeicherten Aktivitätsnachweises an die Geschäftsstelle muss und kann nur zwischen dem 01.10. und 31.10. erfolgen.

WICHTIG: An die Geschäftsstelle eingereichte Nachweise können nicht mehr bearbeitet werden. Ebenso können keine weiteren Nachweise für das laufende Jahr hinzugefügt werden.

Der Bayerische Yacht-Club bitte daher alle Liegeplatzinhaber Ihre Aktivitätsnachweise fristgerecht einzureichen. Nachträglich eingereichte Meldungen können bei der Aktivitätsbewertung nicht berücksichtigt werden. Bei Fragen zum Aktivitätsnachweis stet Euch das Clubmanagement gerne zur Verfügung.

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