Befahren und Parkordnung des Geländes des BYC mit Kraftfahrzeugen

  • Für das gesamte Gelände des BYC ist Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben.
  • Fahrzeuge dürfen nur auf den hierfür vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden, wobei jedoch die unbehinderte Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge gewährleistet sein muss.
  • Halteverbot- sowie Parkverbotschilder sind in jedem Fall zu beachten; verboten parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
  • Zwischen der Nordseite des Clubhauses und der Westseite der Bucentaurhalle dürfen keine Kraftfahrzeuge, abgestellt werden. Nach Einbringen eines Bootes zum Kran oder Liegeplatz ist das Fahrzeug sofort aus dem Sperrgebiet zu entfernen und auf einen Parkplatz zu verbringen.
  • Für dauernd oder mit kurzen Unterbrechungen auf dem Clubgelände abgestellte Kraftfahrzeuge, Bootsanhänger, Trailer und Bootswagen sowie Transportböcke werden von der Vorstandschaft festgesetzte Gebühren erhoben. Nicht ordnungsgemäß abgestellte Boote und Trailer werden durch unseren Technischen Leiter gegen Gebühr aufgeräumt.
  • Das Clubgelände ist durch selbstschließende Tore gesichert.Die Mitglieder können im Sekretariat gegen Gebühr Torschlüssel/Fernbedienung erwerben. Die Torschlüssel/Fernbedienung sind bei Ende der Mitgliedschaft unaufgefordert zurückzugeben.
  • Neu auf dem gesamten Clubgelände: Gelbe oder weiße Parkplatzmarkierungen zeigen an, wo geparkt werden darf. Eine ausführliche Analyse der Parkplatzsituation im Bayerischen Yacht-Club aus Anlass der notwendigen Brandschutzmaßnahmen hatte die Kennzeichnung zur Folge. Es wird darum gebeten nur auf den markierten Flächen zu parken und die Parkverbote zu beachten. Falsch abgestellte Fahrzeuge müssen abgeschleppt werden. Die Kosten dafür werden dem Falschparker berechnet.

Neu ab 2022 im Bayerischen Yacht-Club e.V.

Aufgrund der Bauarbeiten im Rahmen unseres Seeseitn-Projekts, haben wir im Jahr 2022 eine besondere Parkordnung auf dem Gelände des Bayerischen Yacht- Clubs e.V.:

  • P1 geöffnet und kann wie gewohnt genutzt werden.
  • P2 geöffnet und kann wie gewohnt genutzt werden.
  • P3 geöffnet und kann wie gewohnt genutzt werden.

Zum Bereich zwischen Jollenhalle und Bachhäusl:

  • Auch auf diesen Bereich darf wie gewohnt geparkt werden, so lange sichergestellt werden kann, dass die Anlieferungen an die aktuelle Baustelle gewährleistet sind.

Zum Bereich zwischen Bachhäusl und Baustelle:

  • Hier herrscht vorrübergehend ein totales Halteverbot für alle Kraftfahrzeuge im Jahr 2022.

Allgemein zur Parkplatzordnung 2022:

  • Im Jahr 2022 müssen wir aufgrund der Baustelle einige Plätze einbüßen, was bei der Anfahrt im Vorfeld berücksichtigt werden sollte.
  • Zu jeder Zeit müssen die Fluchtwege und Feuerwehrzufahrten auf dem Gelände des BYC freigehalten werden.
  • Wir bitten alle Mitglieder und Gäste um Verständnis.
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