Alle Liegeplatzinhaber des BYC werden ein letztes Mal daran erinnert und gebeten, ihren Aktivitätsnachweis rechtzeitig bis spätestens zum 31.10.2024 abzugeben. Der Aktivitätsnachweis kann nach der Aktivitätsordnung nur digital über unseren internen Websitebereich unter https://www.byc.de/intern/aktivitaetsnachweis/ übermittelt werden. Dazu müssen sich die Liegeplatzinhaber mit ihrem Account auf der Website des BYC einloggen.

Der Aktivitätsnachweis gilt für ALLE Liegeplatzinhaber exkl. BYC-Optis und inkl. jeglicher Jollen, Skiffs oder Foiling-Boote.

Folgende Fristen sind einzuhalten:

  • Aktivitätsnachweise können vom 01.01. bis 31.10. des jeweiligen Jahres angelegt und gespeichert werden.
  • Die Übermittlung des gespeicherten Aktivitätsnachweises an die Geschäftsstelle muss und kann nur zwischen dem 01.10. und 31.10. des jeweiligen Jahres erfolgen
  • Nachträglich eingereichte Nachweise werden bei der Aktivitätsbewertung nicht berücksichtigt.

Ohne den Aktivitätsnachweis kann kein Bonus auf die Sommerlagergebühr gewährt werden, es erfolgt dann automatisch die Malusberechnung.

An die Geschäftsstelle eingereichte Nachweise, die nicht über das interne Portal des BYC übermittelt werden, können nicht mehr bearbeitet und berücksichtigt werden.

Bei Rückfragen zum Aktivitätsnachweis steht Euch das Management des BYC gerne zur Verfügung.

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